Banken vergeben Hypotheken
Hypothekarzinsen in der Schweiz steigen oder fallen.
Verständliche Zusammenfassung für die MVP-Schnellprüfung. Die Inhalte sind in eigenen Worten formuliert und basieren auf Informationen des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands.
Vom Hypothekarzins zur möglichen Mietzinssenkung
Hypothekarzinsen in der Schweiz steigen oder fallen.
Der Bund berechnet den Durchschnitt der relevanten Hypothekarzinsen.
Das Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht den offiziellen Referenzzinssatz.
Viele Mietverträge basieren noch auf früheren, höheren Referenzzinssätzen.
Ist der Referenzzinssatz gesunken, können Mieter eine Senkung verlangen.
Ersparnis: CHF 58 pro Monat
Das sind CHF 696 pro Jahr
Der Referenzzinssatz wird schweizweit offiziell durch das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) veröffentlicht und gilt als gesetzliche Grundlage für viele Mietverträge in der Schweiz.
Eine Mietzinssenkung zu prüfen ist kein persönlicher Angriff auf den Eigentümer. Es ist ein gesetzlich vorgesehenes Recht jedes Mieters in der Schweiz.
Der hypothekarische Referenzzinssatz bildet den Durchschnitt der Hypothekarzinsen in der Schweiz ab und ist für Mietzinsanpassungen in laufenden Mietverhältnissen massgebend. Er ist nicht dasselbe wie der Leitzins der Nationalbank.
Wenn die aktuelle Nettomiete auf einem höheren Referenzzinssatz beruht als der aktuell gültige Satz, kann grundsätzlich ein Senkungsanspruch entstehen. Die Mieterschaft muss selbst aktiv werden und die Reduktion verlangen.
Entscheidend sind vor allem Nettomiete, Referenzzinssatz beim Vertragsabschluss oder der letzten Anpassung, aktueller Referenzzinssatz und der Zeitpunkt, auf den eine Anpassung verlangt werden kann.
Eine rechnerische Senkung kann durch zulässige Gegenpositionen reduziert werden. Dazu gehören etwa ein Teil der Teuerung, allgemeine Kostensteigerungen oder begründete Unterhaltskosten.
Zuerst sollte der Anspruch geprüft werden. Danach wird der Verwaltung schriftlich die Senkung des Nettomietzinses verlangt. Das Schreiben muss rechtzeitig vor dem relevanten Termin eintreffen.
Die Verwaltung kann Einwände vorbringen, etwa Teuerung, Kostensteigerungen, Mietzinsreserven oder Orts- und Quartierüblichkeit. Solche Einwände sollten sorgfältig geprüft werden.
Viele Fälle wirken auf den ersten Blick ähnlich, unterscheiden sich aber bei Vertragsdatum, bisherigen Anpassungen, regionaler Praxis und Gegenrechnungen. Eine Detailprüfung hilft, das Risiko besser einzuschätzen.
Diese Berechnung ersetzt keine Rechtsberatung. Teuerung, allgemeine Kostensteigerungen, frühere Mietzinsanpassungen und spezielle Vertragsklauseln können das Ergebnis beeinflussen.